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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge mit dem topbeat – Musikservice Brandenburg. Sie gelten für den topbeat – Musikservice Brandenburg (im Folgenden: "TOPBEAT") und deren Auftraggeber. Mit Inkrafttreten dieser AGB werden die alten AGB (01. Januar 2008) ungültig. Diese AGB treten mit Wirkung vom 01. Januar 2010 in Kraft. Diese AGB sind dem Auftraggeber vor dem Vertragsabschluss zugänglich zu machen. Der Auftraggeber unterschreibt den Vertrag und bestätigt damit, dass er die AGB gelesen hat und ihnen zustimmt.

2. GEMA
Der Veranstalter ist per Gesetz verpflichtet bei öffentlichen Veranstaltungen GEMA-Gebühren zu zahlen. Die Discjockeys des TOPBEAT sind nicht verpflichtet eine eventuelle Zahlung an die GEMA zu prüfen. Der Veranstalter verpflichtet sich die GEMA-Gebühren in voller Höhe auch für kopierte und digitale Musik an die GEMA zu entrichten. Es können deshalb auch keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem TOPBEAT gestellt werden. Der Veranstalter ist verpflichtet sich über die rechtlichen Gegebenheiten Kenntnis zu verschaffen. Weitere Informationen bekommen Sie bei der GEMA.

3. Beschädigung von Equipment
Bei mutwilliger oder unmutwilliger Beschädigung des Equipments, durch einen Gast oder einer Bedienung der Veranstaltung, wird dem Auftraggeber dieses Equipment in Rechnung gestellt. Als Wertangabe des Equipments wird der Listenpreis des Herstellers angegeben. Die Angabe der Währung erfolgt immer in Euro. Zu dem Equipment zählen alle Tonträger, Ton- und Lichtanlagen sowie deren Zubehör.

4. Vertragsbindung /-bruch
Der Vertrag wird mit der Unterschrift des Auftraggebers und des Inhabers o.V.i.A. des TOPBEAT für beide Seiten bindend. Der Vertrag kann vom Auftraggeber bis maximal 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung unendgeldlich gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber nach der Frist von 10 Tagen, wird dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe für den finanziellen Ausfall auferlegt. Diese Vertragsstrafe beträgt 50% der Gage. Ausnahme hierfür ist Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt. In diesen Ausnahmefällen kann der Vertrag auch vom TOPBEAT gekündigt werden.

4.1 Widerrufsbelehrung
Der Vertrag kann vom Auftraggeber sowie vom Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Der Widerruf muss in schriftlicher Form per Post, eMail oder per Fax gestellt werden. Zur Wahrung des Widerrufs reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

4.2 Angaben zum Vertrag
Alle Angaben des Veranstalters sind nach bestem Wissen und Gewissen, wahrheitsgemäß zu tätigen. Diese sind maßgeblich für die Berechnung der Gage notwendig. Bei unwahrheitsgemäßer Angabe von Informationen, z.B. Anzahl der Personen, wird dem Veranstalter zusätzlich zu der Gage die fehlende Differenz auferlegt. Des Weiteren kann, bei grob fahrlässiger oder vorsätzlich falsch getätigter Angabe von Informationen, dem Veranstalter eine Vertragsstrafe auferlegt werden. Diese Vertragsstrafe beträgt 25 % der Gage.

5. Gage
Die Gage wird in einer Preistabelle dargestellt. Die Gage richtet sich hierbei nach Anzahl der Personen, Entfernung zum Firmensitz (Brandenburg an der Havel) und nach Dauer der Veranstaltung. Die Dauer einer regulären Veranstaltung wird in Punkt 6 unserer AGB's festgelegt. Wir akzeptieren Veranstaltungen bis zu einem maximalen Anreiseweg von 150Km. Der jeweilige Betrag für die Dienstleistung ist direkt nach der Veranstaltung fällig. Zahlung wird in bar akzeptiert. Zahlung per Scheck, Überweisung oder in Raten ist nicht möglich. In der Gage ist das Standard-Equipment enthalten. Anforderungen für weiteres Equipment richten Sie an uns. Der Preis für Ausleihe von weiterem Equipment für die Veranstaltung wird auf die Gage aufgerechnet. Alle hier genannten Preise enthalten gemäß § 19 (1) Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Mehrwertsteuer und sind nicht steuerlich absetzbar.

6. Dauer der Veranstaltung
Die Dauer einer Veranstaltung beträgt 6 Stunden. Für jede weitere angefangene Stunde nach der 6. Stunde entstehen Zusatzkosten. Diese Zusatzkosten betragen 30 Euro pro angefangene Stunde. Der Aufbau & Abbau des Equipment (jeweils ca. 1 Stunde) zählt nicht zur Veranstaltungszeit und ist somit kostenfrei. Ausgenommen von den Standardpreisen ist jeweils der 31.12. des Jahres. (Silvester).

6.1 Veranstaltungsende
Die Discjockeys beenden die Veranstaltung nicht automatisch nach Ablauf der 6 Stunden. Die Veranstaltung ist grundsätzlich durch den Veranstalter zu beenden. Wird die Veranstaltung nicht ausdrücklich vom Veranstalter beendet, läuft die Veranstaltung über die reguläre Veranstaltungszeit hinaus weiter und es entstehen Zusatzkosten wie unter Punkt 6 beschrieben. Der Veranstalter kann die Veranstaltung auch vor Ablauf der festgelegten Dauer beenden. Der Veranstalter zahlt bei vorzeitiger Beendigung die Gage in voller Höhe. Bei außergewöhnlichen Zwischenfällen (z.b. Schlägereien) kann die Veranstaltung auch durch die Discjockeys beendet werden.

7. Aufbau / Abbau des Equipment / Aufbauort
Die Discjockeys beginnen mindestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung mit dem Aufbau der Ton- und Lichtanlage. Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Räumlichkeiten für die Discjockeys zur entsprechenden Zeit geöffnet sind. Des Weiteren sind die Wege vom Abladeort bis zum Aufbauort frei zu halten. Der Veranstalter sorgt für die benötigte Stromversorgung. Benötigt werden 2 mal 220V Schukosteckdose (normal) mit getrenntem Stromkreis. Diese sollen je mit 16 A abgesichert sein. Bei Veranstaltungen im Freien hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass die Anlage überdacht, trocken und auf festem Untergrund steht. Wenn nicht anders vereinbart beginnen die Discjockeys direkt nach der Veranstaltung mit dem Abbau der Ton- und Lichtanlage. Die Ton- und Lichtanlagen werden ausschließlich von den Discjockeys des TOPBEAT bedient. Es dürfen keine Speisen und Getränke auf den Geräten abgestellt werden. Dass Überreichen von Getränken und Speisen über die Geräte durch die Bedienung ist verboten. Verantwortlich dafür ist der Veranstalter.

8. Verpflegung der Discjockeys
Die Discjockeys werden während der Veranstaltung durch den Veranstalter mit mindestens einer Mahlzeit verpflegt. Des Weiteren verpflegt der Veranstalter die Discjockeys während der Veranstaltung mit kostenlosen Getränken. Die Kosten für die Verpflegung dürfen nicht von der Gage abgezogen werden.

9. Änderungen
Änderungen dieser AGB bleiben dem TOPBEAT vorbehalten und müssen schriftlich erfolgen. Änderungen der AGB gelten nicht für einen bereits geschlossenen Vertrag.

10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Brandenburg a.d. Havel.

11. Preistabellen
Die Preise erfahren Sie auf Anfrage.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

 

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